Die Kreissynode entscheidet über Ziele der Arbeit des Kirchenkreises, über Stellungnahmen zu landeskirchlichen Vorlagen, Anträge an die Kreissynode, Haushaltspläne und Einzelmaßnahmen, soweit eine synodale Beschlussfassung dazu notwendig und sachgemäß ist. Sie wählt die Mitglieder der Organe des Kirchenkreises und führt die Aufsicht über die Gemeinden und die Arbeitsbereiche im Kirchenkreis.