Fakten

Fakten

Innerhalb der Ev. Kirche von Westfalen mit ihren 26 Kirchenkreisen ist der Ev. Kirchenkreis Tecklenburg ein Flächenkirchenkreis im ländlichen Raum mit rund 70.000 Gemeindegliedern in 17 Kirchengemeinden und kreiskirchlichen Diensten.

Die Ursprünge des Kirchenkreises liegen in der früheren Grafschaft Tecklenburg. Die Einführung der Reformation (ab 1527), die Annahme des Reformierten Bekenntnisses und der Reformierten Kirchenordnung (1588), die Integration in die Preußische Landeskirche (1702 und 1707), die Eingliederung in die 1815 gebildete Kirchenprovinz Westfalen, die Einführung der presbyterial-synodalen Kirchenordnung und die Übernahme der Union (1835) sind wichtige Stationen seiner Geschichte.

Die Gründung des Kirchenkreises Tecklenburg

Durch Verfügung des Königlich Preußischen Konsistoriums in Münster vom 9.7.1818 wurde für die evangelischen Kirchen im Konsistorialbezirk Westfalen eine neue Diözesan-Einteilung vorgenommen: 16 Diözesen wurden gebildet. Eine davon war die Diözese Tecklenburg.

Sie bestand aus folgenden 17 Gemeinden:

1. Tecklenburg, 2. Ledde, 3. Leeden, 4. Lengerich, 5. Brochterbeck, 6. Ibbenbüren, 7. Lotte, 8. Wersen, 9. Cappeln, 10. Mettingen, 11. Recke, 12. Schale, 13. Lienen, 14. Ladbergen, 15. Steinfurt, 16. Coesfeld, 17. Gronau.

Die Diözese Tecklenburg wurde durch diese Einteilung erstmals über die alten historischen Grenzen der Grafschaft Tecklenburg und Oberlingen hinaus erweitert. Sie wuchs in den folgenden Jahrzehnten in der Weise, wie sich im 19. Jahrhundert evangelisches Leben im Münsterland ausbreitete. 1836 kam Warendorf hinzu, 1838 Rheine und Münster (in Münster war 1805 eine „Vereinigte Protestantische Gemeinde“ entstanden, die bei der Diözesan-Neueinteilung zunächst noch der Diözese Hamm zugeschlagen wurde). 1846 folgten Ahaus und Vreden, 1847 Lüdinghausen, 1861 Emsdetten und Greven, 1863 Dülmen. 1860-1870 kam es zu vorbereitenden Schritten zur Ausgliederung eines Kirchenkreises Münster.

Die Gemeinden Emsdetten, Burgsteinfurt, Gronau und Ochtrup blieben noch etliche Jahrzehnte beim Kirchenkreis Tecklenburg, bis es 1953 zur Gründung des Nachbarkirchenkreises Steinfurt kam.

Die Diözese Tecklenburg erweiterte sich mit den Gemeindegründungen in Kattenvenne (1889), Hörstel (1901), Rheine-Eschendorf (1924), Neuenkirchen-Wettringen (1951), Hohne (1965) und Wersen-Büren (1978) und entwickelte sich durch die Vereinigung der vormals selbstständigen Gemeinden Brochterbeck, Ledde, Leeden und Tecklenburg zur neuen Ev. Kirchengemeinde Tecklenburg (2008) bis zur heutigen Gestalt.

Der Kirchenkreis Tecklenburg wird erkennbar in den Menschen, die in seinem Auftrag handeln. Die Abgeordneten der in ihm verbundenen Gemeinden treffen sich zur Kreissynode. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen kirchlichen und diakonischen Arbeitsbereiche kooperieren über Gemeindegrenzen hinweg. Kreissynodalvorstand und Superintendent leiten den Kirchenkreis im Auftrag der Synode.

Der Kirchenkreis ist eine synodale Lebens- und Arbeitsgemeinschaft

Der Kirchenkreis Tecklenburg hat Einrichtungen und Dienste geschaffen, die eine Gemeinde allein nicht tragen kann. Dazu gehören vielfältige diakonische Einrichtungen, die Jugendbildungsstätte und alle synodalen Dienste. Er ist eine Ebene gemeinsamer Trägerschaft und Verantwortung. Am 1. Januar 2020 sind die Kreiskirchenämter der Ev. Kirchenkreise Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg fusioniert. Die Mitarbeitenden des Verbands der Evangelischen Kirchenkreise Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg haben im September 2020 das neue Verwaltungsgebäude am Coesfelder Kreuz in Münster bezogen. Dort leisten sie den Service für alle Gemeinden und Einrichtungen der drei Kirchenkreise. Der Ev. Kirchenkreis Tecklenburg ist eine eigenständige Körperschaft öffentlichen Rechts. Er ist eine Einheit der gemeinsamen Finanzplanung und des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden.

Die Kirchenordnung bestimmt die verfassungsmäßige Struktur des Kirchenkreises und seiner Aufgaben als Mittelebene im presbyterial-synodalen Aufbau der Evangelischen Kirche von Westfalen.