Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Dabei wird die Auferstehung der Toten verkündigt und des Verstorbenen und seines Lebens gedacht.
Gestaltet wird die kirchliche Bestattung nach der gültigen Gottesdienst-Ordnung (Agende). Musikalische Ausgestaltungen und persönliche Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen können berücksichtigt werden, müssen aber mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer abgesprochen werden.
Der Bestattung geht ein seelsorglicher Trauerbesuch der Pfarrerin oder des Pfarrers bei den Hinterbliebenen voran.
In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Andere können ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint. Hat der Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann er nicht kirchlich bestattet werden - auch dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Hinterbliebenen ist. In diesem Fall soll die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen seelsorglich begleiten.
Ja, wenn die Eltern oder Pflegeeltern es wünschen.
Ja. Ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Auf evangelischen Friedhöfen werden nicht nur evangelische Christen bestattet, wenn der evangelische Friedhof ein sogenannter »Monopolfriedhof« ist, also der einzige vor Ort. Ist ein anderer Friedhof in erreichbarer Nähe, kann das Presbyterium (Kirchenvorstand) beschließen, nur die Bestattung von Kirchenmitgliedern zuzulassen.
Eine Aussegnung ist eine Andacht mit Trauernden, die nach alter Tradition im Wohnhaus der verstorbenen Person gehalten wurde. Heute ist eine Aussegnung an unterschiedlichen Orten denkbar: am Sterbebett zu Hause, im Krankenhaus, im Alters- oder Pflegeheim oder im Abschiedsraum des Bestattungsunternehmens. Für viele Menschen sind die gebundene Form der Andacht und die Worte der Tradition hilfreich, um dem Unfassbaren Ausdruck zu geben. Bei der Aussegnung können Gegenstände einbezogen werden, die im Leben der verstorbenen Person eine Rolle gespielt haben oder die Beziehung der Angehörigen zum Toten zum Ausdruck bringen. Bitte sprechen Sie Ihre zuständige Pfarrerin oder Ihren zuständigen Pfarrer an, wenn Sie eine Aussegnung wünschen oder mehr Informationen benötigen.
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, dass der Gesang hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden kann. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen.
Welche Musikwünsche im Einzelnen möglich sind, muss im Gespräch zwischen der Pfarrerin/dem Pfarrer und den Angehörigen einvernehmlich geklärt werden. Viele Musikstücke lassen sich im Vollzug der Amtshandlung interpretierend aufnehmen, insbesondere, wenn sie in der Biografie der Betroffenen verankert sind. Bei Konflikten sollte überlegt werden, ob das Anliegen eines säkularen Musikstückes ebenso durch ein geistliches Lied zum Ausdruck gebracht werden kann.
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