Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Den Eheleuten wird bezeugt, dass der Ehestand von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod gelöst werden soll. Mann und Frau geloben, einander zu lieben, zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen.
Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist.
Wenigstens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche und konfirmiert sein. Ist ein Ehepartner zwar Mitglied der evangelischen Kirche aber nicht konfirmiert, findet vor der Trauung eine Unterweisung im evangelischen Glauben statt. Die Konfirmation ist anzustreben.
Eine kirchliche Trauung sollte bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer der örtlichen Kirchengemeinde rechtzeitig angemeldet werden. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt, die oder der die Trauung durchführt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis von christlicher Ehe.
Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z. B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissoriale).
Ja. Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Lizenz zum Eingehen einer so genannten "Mischehe" und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält so seine Rechte in der katholischen Kirche.
Nein. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen.
Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.
Die Trauung in der evangelischen Kirche kann nicht stattfinden,
Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen die Entscheidung über eine kirchliche Trauung im seelsorglichen Ermessen der Pfarrerin oder des Pfarrers liegt.
Ist ein Ehepartner geschieden, liegt die Entscheidung über eine kirchliche Trauung in der seelsorglichen Verantwortung des Pfarrers oder der Pfarrerin.
Gleichgeschlechtliche Paare können seit 2014 in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet werden. Analog zur Trauung setzt diese Segnung die öffentlich-rechtliche Eintragung der Lebenspartnerschaft voraus. Die entsprechende Bescheinigung ist der Pfarrerin oder dem Pfarrer vorzulegen.
Ein Gottesdienst zur Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares kann ohne jede Einschränkung seiner Öffentlichkeit stattfinden. Eine der zu segnenden Personen muss evangelisch sein. Pfarrerinnen und Pfarrer sind zuständig, wenn eine der beiden zu segnenden Personen zu ihrer Gemeinde gehört. Pfarrerinnen und Pfarrer, die eine solche Segnung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, sind nicht dazu gezwungen. In solchen Fällen wird eine andere Lösung gefunden. Für die Gestaltung solcher Gottesdienste liegt Material vor, in dem sowohl eher traditionelle als auch freiere gottesdienstliche Formen angeboten werden.