Als Kirche wollen wir ein Schutzort sein, in erster Linie für diejenigen, die besonders schutzbedürftig sind. Wenn wir uns dem Thema in unserem Kirchenkreis widmen, dann wollen wir den Betroffenen sexualisierter Gewalt zeigen, dass wir ihnen Schutz und Hilfe geben.
Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene, mit Respekt zu behandeln und ihre Würde zu schützen.
Der Evangelische Kirchenkreis Tecklenburg setzt sich für einen wirksamen Schutz vor allen Formen von Gewalt, auch vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, ein und wirkt auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin. Der kirchliche Auftrag verpflichtet alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen.
So ist es dem evangelischen Kirchenkreis Tecklenburg ein Anliegen, dass auf kreiskirchlicher wie auf gemeindlicher Ebene Konzepte zum Schutz vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung in Kraft gesetzt werden.
Wir nehmen Hinweise auf Verdachtsfälle von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung ernst und bieten den Betroffenen Beratung und Unterstützung an. Wir erarbeiten Verfahren und Strukturen, um übergriffiges, grenzverletzendes Verhalten möglichst zu verhindern oder, wo das nicht gelungen ist, es so schnell wie möglich zu unterbinden.
Wir wirken darauf hin, dass sich alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, in besonderem Maße die in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen, mit dem Schutz vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung eingehend beschäftigen, eine Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unterschreiben und sich regelmäßig thematisch fortbilden lassen.
Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz vor sexuellem Missbrauch
Alle kirchlichen Arbeitsverträge sollen künftig eine Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz vor sexuellem Missbrauch enthalten. Die Unterzeichnung einer solchen Erklärung wird zum Standard beim Abschluss von Arbeitsverträgen erhoben. Alle bestehenden Arbeitsverträge werden um die Selbstverpflichtungserklärung ergänzt.
Präventionskonzept
Der Ev. Kirchenkreis Tecklenburg unterstützt das Präventionskonzept der Evangelischen Kirche von Westfalen, das durch die Schulung geeigneter Multiplikatorinnen und Multiplikatoren die Voraussetzung dafür schafft, dass die Präventionsarbeit im Kirchenkreis stattfinden kann.
Mutiplikatorin Ingrid Klammann
Im November 2019 hat die Kreissynode beschlossen, eine Multiplikator*innen-Stelle zum Schutz vor Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung mit Ingrid Klammann zu besetzen.
Ingrid Klammann ist 57 Jahre alt, hat Sozialpädagogik in Münster studiert und lebt in Rheine. Nach mehr als 25 Jahren Tätigkeit als Jugendreferentin ist sie als Multiplikatorin Ansprechpartnerin für die Gemeinden und Einrichtungen im Kirchenkreis. Der in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erworbene Erfahrungshorizont und die Teilnahme an den landeskirchlichen Schulungen für Multiplikator*innen sind eine gute Voraussetzung, um passgenaue Schulungen in den einzelnen Berufsgruppen anbieten zu können.
Mit ihrem Schulungsangeboten möchte sie erreichen, dass der Schutz vor sexualisierter Gewalt im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und überall im Umgang mit Schutzbefohlenen in den Gemeinden und im Kirchenkreis zur Selbstverständlichkeit wird.
Ziel und Inhalte der Schulungen:
Durch die Schulungen soll grundsätzlich für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisiert werden. Die Teilnehmenden werden im Umgang mit Nähe und Distanz sowie den eigenen und den Grenzen anderer sicher gemacht. Es werden ihnen Grundinformationen zum Thema vermittelt. Ebenso informiert Ingrid Klammann über gesetzliche Grundlagen, Handlungspläne und Ansprechstellen, bei denen Hilfe geholt werden kann.
Themen sind:
- Definition sexualisierte Gewalt
- Zahlen und Fakten zum Thema
- Grenzachtendes Verhalten
- Rechtlicher Rahmen
- Täter*innen – Wissen
- Intervention
- Erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung
Erweiterter Themenbereich:
Hilfestellung bei Erstellung eines Schutzkonzeptes mit folgenden inhaltlichen Bausteinen:
- Erstellung einer Risikoanalyse
- Selbstverpflichtungserklärung und erweitertes Führungszeugnis von Mitarbeitenden
- Beschreibung von Verfahrenswegen im Ereignisfall
Unter dem Stichpunkt Sexualisierte Gewalt & sexuelle Bildung finden Sie hier Informationen, die Handreichung "Ermutigen, Begleiten, Schützen" sowie das Schulungskonzept für Mitarbeitende in der Ev. Jugend Westfalen:
https://www.ev-jugend-westfalen.de/handlungsfelder/sexualisierte-gewalt/
Präventionsfachkraft für den Bereich Sexualisierte Gewalt
Arbeitsstelle Prävention
Ev. Kirchenkreise
Münster und Tecklenburg
An der Apostelkirche 1-3
48143 Münster
Multiplikatorin für Präventionsschulungen, Dipl. Sozialpädagogin
Münsterstr. 54
Rheine 48431
Telefon: 05971/14758
Kontakt per E-Mail