Die AG Sexualisierte Gewalt.

Sexualisierte Gewalt

Als Kirche wollen wir ein Schutzort sein, in erster Linie für diejenigen, die besonders schutzbedürftig sind. Wenn wir uns dem Thema in unserem Kirchenkreis widmen, dann wollen wir den Betroffenen sexualisierter Gewalt zeigen, dass wir ihnen Schutz und Hilfe geben.

Im Kirchenkreis Tecklenburg ist KEIN Platz für sexualisierte Gewalt! Ansprechstellen und Hilfsmöglichkeiten für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte

Notfälle halten sich nicht an Öffnungszeiten! Hier gibt es in akuten Krisen Hilfe und ein offenes Ohr. Auch nachts, an Feiertagen und am Wochenende

Selbstverpflichtung des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg - Beschluss der Kreissynode vom 24.06.2024

Der Evangelische Kirchenkreis Tecklenburg setzt sich ein für eine Kultur der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen.

Wir streben einen zuverlässigen und wirksamen Schutz vor allen Formen von Gewalt, insbesondere vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, an, und wirken auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin. Damit möchten wir allen Menschen, denen wir als Kirche begegnen, Schutz und Hilfe, und denjenigen, die sich bei uns engagieren, Handlungssicherheit und Orientierung bieten.

Entsprechend den Regelungen des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) der Evangelischen Kirche von Westfalen wirken wir aktiv darauf hin, dass auf allen Ebenen und in allen Einrichtungen unseres Kirchenkreises tragfähige Konzepte zum Schutz vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung entwickelt und in Kraft gesetzt werden. Dazu erarbeiten wir kontinuierlich Verfahren und Strukturen, um übergriffiges, grenzverletzendes Verhalten zu verhindern oder, wo das nicht gelungen ist, nachhaltig zu unterbinden und transparent aufzuarbeiten.

Hinweise auf mögliche Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung nehmen wir ernst und gehen ihnen konsequent nach. Betroffenen bieten wir Beratung und Unterstützung an. 

Wir nutzen die Strukturen und Beratungsmöglichkeiten der Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (UVSS) der Evangelischen Kirche von Westfalen. In Vermutungsfällen sexualisierter Gewalt kooperieren wir zusätzlich mit der Beratungsstelle des Deutschen Kinderschutzbundes Rheine gegen körperliche, seelische und sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Wir unterstützen das Präventionskonzept der Evangelischen Kirche von Westfalen, das durch die Schulung und den Einsatz geeigneter Multiplikator:innen und Präventionsfachkräfte die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Präventionsarbeit im Kirchenkreis kontinuierlich stattfinden und stetig weiterentwickelt werden kann.

Wir wirken darauf hin, dass sich alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, in besonderem Maße die in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen, mit dem Schutz vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung eingehend beschäftigen, eine Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unterschreiben und sich regelmäßig thematisch fortbilden lassen.

Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz vor sexuellem Missbrauch

Alle kirchlichen Arbeitsverträge enthalten eine Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz vor sexuellem Missbrauch. Die Unterzeichnung einer solchen Erklärung wird zum Standard beim Abschluss von Arbeitsverträgen erhoben. Alle bestehenden Arbeitsverträge werden um die Selbstverpflichtungserklärung ergänzt. 

Mutiplikatorin Ingrid Klammann

Im November 2019 hat die Kreissynode beschlossen, eine Multiplikator*innen-Stelle zum Schutz vor Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung mit Ingrid Klammann zu besetzen.

Ingrid Klammann ist 57 Jahre alt, hat Sozialpädagogik in Münster studiert und lebt in Rheine. Nach mehr als 25 Jahren Tätigkeit als Jugendreferentin ist sie als Multiplikatorin Ansprechpartnerin für die Gemeinden und Einrichtungen im Kirchenkreis. Der in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erworbene Erfahrungshorizont und die Teilnahme an den landeskirchlichen Schulungen für Multiplikator*innen sind eine gute Voraussetzung, um passgenaue Schulungen in den einzelnen Berufsgruppen anbieten zu können.

Mit ihrem Schulungsangeboten möchte sie erreichen, dass der Schutz vor sexualisierter Gewalt im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und überall im Umgang mit Schutzbefohlenen in den Gemeinden und im Kirchenkreis zur Selbstverständlichkeit wird.

Ziel und Inhalte der Schulungen:

Durch die Schulungen soll grundsätzlich für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisiert werden. Die Teilnehmenden werden im Umgang mit Nähe und Distanz sowie den eigenen und den Grenzen anderer sicher gemacht. Es werden ihnen Grundinformationen zum Thema vermittelt. Ebenso informiert Ingrid Klammann über gesetzliche Grundlagen, Handlungspläne und Ansprechstellen, bei denen Hilfe geholt werden kann.

Themen sind:

- Definition sexualisierte Gewalt

- Zahlen und Fakten zum Thema

- Grenzachtendes Verhalten

- Rechtlicher Rahmen

- Täter*innen – Wissen

- Intervention

- Erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung

 

Erweiterter Themenbereich:

Hilfestellung bei Erstellung eines Schutzkonzeptes mit folgenden inhaltlichen Bausteinen:

- Erstellung einer Risikoanalyse

- Selbstverpflichtungserklärung und erweitertes Führungszeugnis von Mitarbeitenden

- Beschreibung von Verfahrenswegen im Ereignisfall

 

 

 

 

Modulares Schutzkonzept

Bereits seit 2018 haben wir in der synodalen AG Prävention kontinuierlich Bausteine für ein wirksames Schutzkonzept für unseren Kirchenkreis entwickelt. Diese haben wir in Form einer Werkmappe zu einem modularen Schutzkonzept zusammengestellt und entsprechend den Regelungen des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) ergänzt. Unsere Werkmappe dokumentiert den aktuellen Stand unseres synodalen Schutzkonzeptes, ergänzt um Informationen, Materialien und Methoden (in der Web-Version nicht enthalten) zur Unterstützung der Schutzkonzept-Entwicklung in den Gemeinden, Einrichtungen und synodalen Arbeitsbereichen. Es wurde von der Kreissynode am 24.06.2024 einstimmig zur Verwendung im Zuständigkeitsbereich des Kirchenkreises beschlossen.

Das Schutzkonzept und seine Bausteine werden regelmäßig an die Fortschreibung des KGSsG und an aktuelle fachliche Entwicklungen angepasst. Es entwickelt sich daher kontinuierlich weiter. 

Deckblatt

Vorwort des Superintendenten

Einleitung

Sexualisierte Gewalt

Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG)

Der Schutzkonzept-Baukasten

Schaubild Schutzkonzept-Baukasten

Partizipation und Transparenz: Querschnittsaufgaben im Schutzprozess

Regelaufgabe Prävention: Verankerung in Leitbild & Co

Präventionsschulungen

Die Risiko- und Potenzialanalyse

Personalauswahl und Personalverantwortung

Primärprävention und Verhaltenskodex

Intervention

Notfallplan gemäß §6 KGSsG, Abs. 3, Nr. 8

Notfallplan gemäß §8a SGB VIII für den Umgang mit (vermuteten) Kindeswohlgefährdungen anvertrauter Kinder und Jugendlicher im häuslichen Umfeld

Integrierter Dokumentationsbogen

Ergänzende Bausteine

Selbstverpflichtung des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg - Beschluss der Kreissynode vom 24.06.2024

Informationen und Materialien

Unter dem Stichpunkt Sexualisierte Gewalt & sexuelle Bildung finden Sie hier Informationen, die Handreichung "Ermutigen, Begleiten, Schützen" sowie das Schulungskonzept für Mitarbeitende in der Ev. Jugend Westfalen:

https://www.ev-jugend-westfalen.de/handlungsfelder/sexualisierte-gewalt/

 

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Viola Langenberger

Präventionsfachkraft für den Bereich Sexualisierte Gewalt

Arbeitsstelle Prävention
Ev. Kirchenkreise
Münster und Tecklenburg
An der Apostelkirche 3

48143 Münster

Telefon: 0251 - 51028-332

Kontakt per E-Mail

Ihre Ansprechpartnerin:
Ingrid Klammann

Multiplikatorin für Präventionsschulungen, Dipl. Sozialpädagogin

Münsterstr. 54
Rheine 48431

Telefon: 05971/14758

Kontakt per E-Mail