Die AG Sexualisierte Gewalt.

Sexualisierte Gewalt

Als Kirche wollen wir ein Schutzort sein, in erster Linie für diejenigen, die besonders schutzbedürftig sind. Wenn wir uns dem Thema in unserem Kirchenkreis widmen, dann wollen wir den Betroffenen sexualisierter Gewalt zeigen, dass wir ihnen Schutz und Hilfe geben.

Im Kirchenkreis Tecklenburg ist KEIN Platz für sexualisierte Gewalt! Ansprechstellen und Hilfsmöglichkeiten für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte

Notfälle halten sich nicht an Öffnungszeiten! Hier gibt es in akuten Krisen Hilfe und ein offenes Ohr. Auch nachts, an Feiertagen und am Wochenende

Selbstverpflichtung des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg

Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene, mit Respekt zu behandeln und ihre Würde zu schützen.

Der Evangelische Kirchenkreis Tecklenburg setzt sich für einen wirksamen Schutz vor allen Formen von Gewalt, auch vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, ein und wirkt auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin. Der kirchliche Auftrag verpflichtet alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen.

So ist es dem evangelischen Kirchenkreis Tecklenburg ein Anliegen, dass auf kreiskirchlicher wie auf gemeindlicher Ebene Konzepte zum Schutz vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung in Kraft gesetzt werden.

Wir nehmen Hinweise auf Verdachtsfälle von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung ernst und bieten den Betroffenen Beratung und Unterstützung an. Wir erarbeiten Verfahren und Strukturen, um übergriffiges, grenzverletzendes Verhalten möglichst zu verhindern oder, wo das nicht gelungen ist, es so schnell wie möglich zu unterbinden.

Wir wirken darauf hin, dass sich alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, in besonderem Maße die in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen, mit dem Schutz vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung eingehend beschäftigen, eine Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unterschreiben und sich regelmäßig thematisch fortbilden lassen.

Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz vor sexuellem Missbrauch

Alle kirchlichen Arbeitsverträge sollen künftig eine Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz vor sexuellem Missbrauch enthalten. Die Unterzeichnung einer solchen Erklärung wird zum Standard beim Abschluss von Arbeitsverträgen erhoben. Alle bestehenden Arbeitsverträge werden um die Selbstverpflichtungserklärung ergänzt.                                                                                                  

Präventionskonzept

Der Ev. Kirchenkreis Tecklenburg unterstützt das Präventionskonzept der Evangelischen Kirche von Westfalen, das durch die Schulung geeigneter Multiplikatorinnen und Multiplikatoren die Voraussetzung dafür schafft, dass die Präventionsarbeit im Kirchenkreis stattfinden kann.

Mutiplikatorin Ingrid Klammann

Im November 2019 hat die Kreissynode beschlossen, eine Multiplikator*innen-Stelle zum Schutz vor Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung mit Ingrid Klammann zu besetzen.

Ingrid Klammann ist 57 Jahre alt, hat Sozialpädagogik in Münster studiert und lebt in Rheine. Nach mehr als 25 Jahren Tätigkeit als Jugendreferentin ist sie als Multiplikatorin Ansprechpartnerin für die Gemeinden und Einrichtungen im Kirchenkreis. Der in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erworbene Erfahrungshorizont und die Teilnahme an den landeskirchlichen Schulungen für Multiplikator*innen sind eine gute Voraussetzung, um passgenaue Schulungen in den einzelnen Berufsgruppen anbieten zu können.

Mit ihrem Schulungsangeboten möchte sie erreichen, dass der Schutz vor sexualisierter Gewalt im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und überall im Umgang mit Schutzbefohlenen in den Gemeinden und im Kirchenkreis zur Selbstverständlichkeit wird.

Ziel und Inhalte der Schulungen:

Durch die Schulungen soll grundsätzlich für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisiert werden. Die Teilnehmenden werden im Umgang mit Nähe und Distanz sowie den eigenen und den Grenzen anderer sicher gemacht. Es werden ihnen Grundinformationen zum Thema vermittelt. Ebenso informiert Ingrid Klammann über gesetzliche Grundlagen, Handlungspläne und Ansprechstellen, bei denen Hilfe geholt werden kann.

Themen sind:

- Definition sexualisierte Gewalt

- Zahlen und Fakten zum Thema

- Grenzachtendes Verhalten

- Rechtlicher Rahmen

- Täter*innen – Wissen

- Intervention

- Erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung

 

Erweiterter Themenbereich:

Hilfestellung bei Erstellung eines Schutzkonzeptes mit folgenden inhaltlichen Bausteinen:

- Erstellung einer Risikoanalyse

- Selbstverpflichtungserklärung und erweitertes Führungszeugnis von Mitarbeitenden

- Beschreibung von Verfahrenswegen im Ereignisfall

 

 

 

 

Bausteine Schutzkonzept

Notfallplan Ev. Kirchenkreis Tecklenburg

Integrierter Dokumentationsbogen KGSsG und SGB VIII

Baustein Personal

Fallbeispiel für Schutzkonzepte

Risikoanalyse - Vorlage für Kirchengemeinden

Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeitende

Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Informationen und Materialien

Unter dem Stichpunkt Sexualisierte Gewalt & sexuelle Bildung finden Sie hier Informationen, die Handreichung "Ermutigen, Begleiten, Schützen" sowie das Schulungskonzept für Mitarbeitende in der Ev. Jugend Westfalen:

https://www.ev-jugend-westfalen.de/handlungsfelder/sexualisierte-gewalt/

 

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Viola Langenberger

Präventionsfachkraft für den Bereich Sexualisierte Gewalt

Arbeitsstelle Prävention
Ev. Kirchenkreise
Münster und Tecklenburg
An der Apostelkirche 1-3

48143 Münster

Kontakt per E-Mail

Ihre Ansprechpartnerin:
Ingrid Klammann

Multiplikatorin für Präventionsschulungen, Dipl. Sozialpädagogin

Münsterstr. 54
Rheine 48431

Telefon: 05971/14758

Kontakt per E-Mail