Variable Mitgliederzahl
Die Gemeindeleitung kann aus mindestens drei Personen bestehen. Nur bei besonderem Bedarf soll sie mehr als zehn Mitglieder haben.
Optionale Mitgliedschaft beruflicher Kräfte
Pfarrerinnen und Pfarrer sind nicht mehr automatisch Mitglieder der Gemeindeleitung. Sie und andere Mitarbeitende eines Interprofessionellen Pastoralteams (IPT) können aber Mitglieder werden. So können die personellen Ressourcen gezielt und gabenorientiert eingesetzt werden.
Gemeinsame Gemeindeleitung für mehrere Gemeinden
Zwei oder mehr Kirchengemeinden können eine gemeinsame Gemeindeleitung errichten. Sie teilen sich dann also ihr Leitungsorgan. Das kann Zwischenschritt auf dem Weg zu einer Vereinigung sein, muss es aber nicht.
Mitgliedschaft über Grenzen hinweg
Auch Mitglieder der Evangelischen Kirche in Deutschland, die nicht zur jeweiligen Kirchengemeinde gehören, können Teil der Gemeindeleitung werden. Das ermöglicht beispielsweise Engagement in der benachbarten Kirchengemeinde.
Neue Wege
Das KGLEG ist angelegt als Erprobung, die zum Ausprobieren neuer Wege in der Gemeindearbeit und der Geschäftsführung der Körperschaft ermutigen will.
Wer an der Erprobung teilnehmen will, sollte früh das Gespräch mit dem Kirchenkreis suchen. Der Kirchenkreis und die Landeskirche werden die Erprobung begleiten und unterstützen. Das Presbyterium fasst einen Erprobungsbeschluss, der vom Kirchenkreis bestätigt wird. Er regelt den frei wählbaren Startzeitpunkt und weitere Einzelheiten. An die Landeskirche geht dann eine Anmeldung zur Erprobung.
Text: Stabsstelle Kommunikation der EKvW