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Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg tagt am 29. Juni in Rheine - Zukunftsfragen prägen die Tagesordnung der Synode

Die Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg wird als Tagesveranstaltung am Montag, 29. Juni 2026, im Gemeindehaus der Ev. Kirchengemeinde Rheine-Jakobi, Münsterstraße 54 in 48431 Rheine, stattfinden. An der Synode nehmen 76 stimmberechtige Synodale teil.

Die Synode beginnt um 8.30 Uhr mit einem Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Jakobikirche Rheine. Die Predigt wird Pfarrerin Martina Bartling (Lengerich), halten. Danach wird die Synodentagung im Gemeindehaus fortgesetzt. Um 10 Uhr wird Superintendent André Ost die Synode offiziell eröffnen. Die Veranstaltung dauert voraussichtlich bis 18.00 Uhr. 

Zur Eröffnung der Synode wird Superintendent André Ost den Superintendenten-Bericht vortragen und zur Diskussion stellen. Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann (Rheine), Oberkirchenrätin und Ortsdezernentin Katrin Göckenjan-Wessel, Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) und Synodalassessor Pfarrer Dr. Oliver Kösters (Ev. Kirchenkreis Münster) werden Grußworte an die Synode richten. Der Ev. Kirchenkreis Tecklenburg befindet sich in einer Umbruchphase, in der traditionelle Strukturen an Grenzen stoßen und zukunftsorientierte Entscheidungen dringend notwendig sind. Die zentrale Herausforderung besteht darin, zwischen Bewahrung und Veränderung verantwortungsvoll zu entscheiden – insbesondere mit Blick auf schrumpfende Ressourcen, sinkende Mitgliederzahlen und strukturelle Herausforderungen.  

Zielbild für den Gestaltungsraum I: Klärung der Zukunftsperspektiven für den Kirchenkreis Tecklenburg

Vor diesem Hintergrund setzte der Kirchenkreis ab September 2024 eine „Zukunftswerkstatt“ ein. Eine in diesem Zusammenhang durchgeführte digitale Umfrage endete mit einigen inhaltlichen Festlegungen. Den Beteiligten ging es um eine Diskussion über inhaltliche Prioritäten statt pauschaler Kürzungen. Die Ergebnisse wurden als „Richtungsentscheidungen“ über einen Synodenbeschluss Anfang Dezember 2025 gesichert. Konkret steht nun weitergehend die Frage im Raum, ob sich der Kirchenkreis Tecklenburg für ein zukünftiges Zusammengehen der drei Kirchenkreise Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg im Gestaltungsraum I bis hin zur Fusion grundsätzlich öffnen will. Eine gemeinsame Steuerungsgruppe hat unter Beteiligung des Kirchenkreises Tecklenburg gleichlautende Beschlussvorlagen erarbeitet, die auf den Synoden aller drei Kirchenkreise im Juni zur Abstimmung gebracht werden. Auf Empfehlung des Kreissynodalvorstandes steht die Erteilung eines Prüfauftrags durch die Synode zur Diskussion und Abstimmung. Der Prüfauftrag soll in seinem Ergebnis Wege aufzeigen, wie eine Vereinigung der drei Kirchenkreise in Struktur und Schrittigkeit aussehen würde. 

Neue Finanzverteilung und Finanzsatzung im Ev. Kirchenkreis Tecklenburg

Auf der Basis der vollzogenen Richtungsentscheidungen hat die AG Finanzverteilung und Finanzsatzung einen Entwurf für eine neue Finanzsatzung im Kirchenkreis erarbeitet. „Es braucht den Neuansatz, der unserer veränderten Situation einer Kirche im Umbruch Rechnung trägt“, betont der Superintendent. Der Entwurf wurde bereits im Rahmen einer Synodalversammlung vorgestellt. Anschließend konnten alle Kirchengemeinden dazu Stellung nehmen. Sollte die Synode dem Entwurf folgen, wird die neue Finanzsatzung zum 1. Januar 2027 in Geltung gesetzt. Die Grundsätze der Finanzverteilung sollen einen Geltungszeitraum von vier Jahren haben.  

Die Verteilung der Kirchensteuermittel an die Kirchengemeinden soll künftig ausschließlich nach Maßgabe der Gemeindegliederzahlen erfolgen. Die Berücksichtigung einer Strukturpauschale soll hingegen künftig entfallen. Diese soll vorübergehend durch eine Ausgleichszahlung ersetzt werden, die in den Jahren 2027-2030 vollständig abgeschmolzen wird (jährlich -25 %). 

Strategische Schwerpunkte der Arbeit im Kirchenkreis werden künftig die Jugendarbeit, die Kindertagesstättenarbeit, die Kirchenmusik sowie die Diakonie, Seelsorge und Bildung sein. Die Ev. Jugendbildungsstätte Tecklenburg soll als zentraler Bildungsort erhalten bleiben. Die Jugendarbeit wird auf zwei Vollzeitstellen reduziert. Geplant ist zukünftig eine stärkere regionale Vernetzung. Die Kindertagesstättenarbeit mit der größten Gruppe kirchlicher Mitarbeitender (derzeit 27 Kitas) soll zukünftig finanziell gedeckelt werden. Ihre strukturelle Zukunft (verfasst kirchlich oder in einem GmbH-Modell) ist noch zu klären. Das Konzept der Kirchenmusik wird überprüft. 

Klimaschutzkonzept

Klimamanager Martin Bußkamp stellt der Synode das Klimaschutzkonzept vor: „Klimaschutz ist elementar, wenn es um den Erhalt der Schöpfung geht“, macht er deutlich. „Das vorliegende Klimaschutzkonzept bündelt die bisherigen Aktivitäten und zeigt einen Weg auf, bis 2035 alle Treibhausgasemissionen um 90 % zu reduzieren“.

Revision der Kirchenordnung: Stellungnahme zu den Entwurfstexten „Auftrag“ und „Kirchliches Leben“

Zu den Zukunftsthemen gehört auch das Stellungnahmeverfahren für die ersten beiden Teilbereiche im Rahmen der geplanten Revision der Kirchenordnung der EKvW. Die Evangelische Kirche von Westfalen überarbeitet aktuell ihre Kirchenordnung aus dem Jahr 1953 mit dem klaren Ziel, mehr Verständlichkeit und Flexibilität in die Gesetzgebung einzutragen. Viele Regelungen stammen aus einer anderen Zeit und werden heute kaum noch genutzt. Die Kirchenordnung (KO) ist als Kirchenverfassung das „Grundgesetz“ der Evangelischen Kirche von Westfalen. Die Stellungnahmen des Theologischen Ausschusses und der Kirchengemeinden werden an die Evangelische Kirche von Westfalen weitergeleitet. Wenn der EKvW die Stellungnahmen zu allen Teilbereichen der Revision der KO vorliegen, wird die Landessynode 2028 darüber abstimmen. 

Nachwahl in den KSV

Neu zu besetzen ist die Vertretungsposition eines nicht-theologischen Mitglieds im Kreissynodalvorstand (KSV). Zusätzlich wählen die Synodalen ein stellvertretendes nicht-theologischen Mitglied. Auch die Position eines theologischen Mitglieds ab dem 1. September 2026 steht zur Wahl.

Wahlen in die Landessynode

Für die Landessynode ist die Position eines nicht-theologischen Mitglieds sowie einer Stellvertretung zu wählen. 

Perspektiven für die Präventionsarbeit

Für die Präventionsarbeit hatte die Sommersynode 2025 einen Prüfauftrag erteilt, um diese Arbeit zukunftssicher aufzustellen, wenn die bisherige zeitlich befristete Stellenstruktur ausläuft. Da dieser Prüfauftrag noch nicht beendet ist, informiert Viola Langenberger, Präventionsfachkraft für den Bereich Sexualisierte Gewalt, die Synodalen in einem Zwischenbericht aus der AG Prävention über den aktuellen Stand. „Die Empfehlung an die Synode sieht vor, zukünftig eigene Stellenanteile für diesen Arbeitsbereich in Synergie mit den Nachbarkirchenkreisen im Münsterland vorzuhalten“, berichtet André Ost. Die Präventionsarbeit ist durch das landeskirchliche Kirchengesetz als eine Pflichtaufgabe definiert.  

 

   

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