Kupke war über zehn Jahre lang als juristischer Vizepräsident Mitglied der westfälischen Kirchenleitung, unter anderem als Finanzdezernent und Leiter der Kirchensteuerstelle. Zudem war er auch Vorsitzender des Finanzbeirats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Der Auftrag ist klar: „Kirche muss gebaut und gestaltet werden mit den finanziellen Möglichkeiten, die der jeweiligen Zeit anvertraut sind. Sie muss mit diesen Möglichkeiten so weitsichtig umgehen, dass auch eine nächste Generation - jedenfalls bei uns - bei vorhersehbar schwächeren finanziellen Möglichkeiten noch Kirche bauen, das Evangelium verkündigen, Menschen missionarisch gewinnen und für Besoldung und Versorgung aufkommen kann“ zitierte er Altbischof Wolfgang Huber.
Im Wesentlichen beruhe die Finanzierung der Kirche auf fünf Säulen: der Kirchensteuer, den Fördermitteln und Zuschüssen, Vermögenseinnahmen, dem Fundraising (Spenden, Erbschaften, Stiftungen…) und den sogenannten Staatsleistungen. Die letzteren beruhen auf Entschädigungszahlungen für enteignete Kirchengüter aus dem frühen 19. Jahrhundert und wurden aus der Weimarer Verfassung ins Grundgesetz übernommen. Staatsleistungen spielten für die Evangelische Kirche von Westfalen eigentlich keine Rolle, so Kupke. Die Kirchensteuer dagegen mit einem Aufkommen von rd. 12,1 Mrd. Euro (im Vergleich: Tabaksteuer 14,4 Mrd., Erbschaftsteuer 15 Mrd.) machten etwa ein Drittel der Kircheneinnahmen aus.
Kupke bezeichnete die Kirchensteuer als den „gerechtesten Mitgliedsbeitrag der Welt“: Durch die Bindung an die Einkommensteuer und die damit verbundene Progression zahlen 50 % der Kirchenmitglieder Null Euro und zehn % die Hälfte aller Kirchensteuer. Allerdings sei durch Demographie und Austritte hier klar ein Abwärtstrend zu erkennen, der sehr langfristig zu einer deutlichen Reduzierung des Kirchensteueraufkommens führen könne.
Die Fördermittel und Zuschüsse, die ebenfalls etwa ein Drittel der Einnahmen ausmachen, seien verbunden mit einem erheblichen Eigenanteil z.B. für Kindertagesstätten, diakonische Arbeit und soziale Hilfen, Bildung und Jugendarbeit. In diesem Bereich sei damit zu rechnen, dass durch die Krise der Staatsfinanzen auf allen Ebenen die Beiträge zu den eigentlich staatlichen Aufgaben rückläufig sein würden. Bei den Vermögenseinnahmen bestehe in der Westfälischen Landeskirche ein großes Ungleichgewicht bei den einzelnen Körperschaften: Aus den sogenannten „goldenen 60er/70er Jahren“ seien die Kirchenkreise und Kirchengemeinden sehr unterschiedlich herausgekommen. Und ja, die Zeiten der „vergessenen Pachtverträge“ seien mittlerweile auch vorbei, so Kupke.
Die fünfte Säule der Kirchenfinanzierung wie Spenden, Erbschaften und Stiftungen – neudeutsch Fundraising – habe in Deutschland noch wenig Tradition. Allerdings sieht Kupke hier ein immer größer werdendes Potential, das professionelles Handeln erfordere. Die (noch) der Kirche verbundenen Babyboomer könnten so den Rückgang der Kirchensteuer zwar nicht ausgleichen, aber abfedern. Kupkes Fazit: „Auf mittlere Sicht sind die Kirchensteuern noch ertragreich und stabil. Das Gebot der Stunde ist allerdings Vorsorge und Vorbereitung auf Fundraising.“ Hierzu konnte Karl Wilms zum Abschluss mit dem Hinweis auf die Wanderausstellung „Was bleibt“ der EKD, die im März in der Christuskirche in Ibbenbüren und dann Mitte April in den neuen Räumen der Stadtbibliothek Rheine zu sehen ist, einen ersten kleinen Impuls setzen.
Bericht: Karl Wilms.