An zwei Schulungstagen am 12. Juni und 3. Juli 2026 wurden sämtliche haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden unterwiesen, die in den verschiedenen Gruppen und Arbeitsbereichen der Kirchengemeinde als erste Ansprech- oder Leitungsperson Verantwortung übernehmen.
Die Schulungen wurden von Ingrid Klammann, Jugendreferentin des Kirchenkreises Tecklenburg und Beauftragte für Prävention gegen sexualisierte Gewalt, gemeinsam mit Lara Sielaff, die für diese Schulungsformate speziell qualifiziert ist, durchgeführt. Grundlage der Inhalte war das Schutzkonzept des Kirchenkreises Tecklenburg, das verbindliche Standards für Prävention, Intervention und den achtsamen Umgang mit Schutzbefohlenen beschreibt. Die Schulungen wurden nach dem von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verbindlich eingeführten Präventionskonzept „hinschauen – helfen – handeln“ durchgeführt. Dieses Konzept vermittelt den Teilnehmenden, Grenzverletzungen und Anzeichen sexualisierter Gewalt frühzeitig wahrzunehmen, angemessen zu reagieren und im Verdachtsfall verantwortungsvoll zu handeln.
Organisiert wurde die Schulungsreihe von Presbyterin Karin Beckmann, die in der Evangelischen Kirchengemeinde Neuenkirchen-Wettringen als Ansprechpartnerin für den Bereich Prävention gegen sexualisierte Gewalt tätig ist. Auch die Mitglieder des Presbyteriums nahmen an der Schulung teil, sofern sie in jüngerer Zeit noch keine entsprechende Fortbildung besucht hatten.
Zum Abschluss erhielten alle Teilnehmenden, die beide Schulungsmodule vollständig absolviert hatten, eine offizielle Teilnahmebescheinigung.
Da einzelne Mitarbeitende aus terminlichen oder persönlichen Gründen am ersten Schulungstermin nicht teilnehmen konnten, hat die Evangelische Kirchengemeinde bereits entsprechende Nachschulungstermine organisiert und verbindlich festgelegt. Damit wird sichergestellt, dass alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die in der Gemeindearbeit Verantwortung für Gruppen oder Schutzbefohlene übernehmen, die vorgeschriebene Präventionsschulung vollständig absolvieren können. Die Kirchengemeinde legt großen Wert darauf, dass niemand dauerhaft von der Schulungspflicht ausgenommen bleibt und die gesetzlichen Vorgaben der Evangelischen Kirche von Westfalen vollständig umgesetzt werden.
Bereits zu Beginn der Schulungsreihe machte der Vorsitzende des Presbyteriums, Sönke Delarue, die Bedeutung des Themas deutlich. Er verwies darauf, dass das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen alle Kirchengemeinden verpflichtet, sich regelmäßig und verbindlich mit der Prävention sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen.
„Prävention beginnt mit Aufmerksamkeit und Sensibilisierung. Wir müssen als Kirchengemeinde aktiv sein, damit alle Mitarbeitenden achtsam mit den ihnen anvertrauten Menschen umgehen. Gute Absichten allein reichen nicht aus. Für verantwortungsvolles Handeln braucht es Wissen, Handlungssicherheit und regelmäßige Schulungen. Nur so können wir unserer Verantwortung gerecht werden.“
Delarue machte zugleich deutlich, dass die Schulung inzwischen ein verbindlicher Bestandteil der Mitarbeit in der Kirchengemeinde ist. Neben der regelmäßigen Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gehört die Teilnahme an einer Präventionsschulung zu den Voraussetzungen für die Mitarbeit in Bereichen mit Schutzbefohlenen.
Pfarrerin Dr. Gesine Schauerte zog ein positives Fazit der beiden Schulungstage. Obwohl sie sich bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt habe, seien ihr erneut hilfreiche Aspekte vermittelt worden. „Ich habe für mich noch einmal kleine, aber wichtige Details mitgenommen, die mir insbesondere in der Arbeit mit unseren Konfirmandinnen und Konfirmanden zusätzliche Sicherheit geben. Die Schulung hilft dabei, Beziehungen bewusst zu gestalten und Schutzräume zu schaffen, in denen Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen können.“
Ein wesentlicher Bestandteil der Schulung war die Vermittlung eines professionellen Nähe-und-Distanz-Verhaltens, das Erkennen möglicher Grenzverletzungen sowie das richtige Handeln bei Verdachtsfällen. Darüber hinaus wurden verbindliche Verhaltensregeln, Meldewege und Unterstützungsangebote vorgestellt. Ziel ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, in der Grenzverletzungen frühzeitig erkannt, ernst genommen und konsequent bearbeitet werden. Ebenso wurden die Verantwortung aller Mitarbeitenden, die Verpflichtung zur Intervention sowie die vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen innerhalb des Kirchenkreises erläutert.
Prädikant Jürgen Wittmann hob hervor, dass die Präventionsarbeit gerade angesichts der zahlreichen bekannt gewordenen Fälle sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen eine besondere Bedeutung habe. „Die Berichte der vergangenen Jahre haben viele Menschen erschüttert und Vertrauen beschädigt. Gerade deshalb ist diese Schulung ein ermutigendes Zeichen. Sie zeigt, dass wir Verantwortung übernehmen, transparent handeln und alles daransetzen, Kindern, Jugendlichen und allen Schutzbefohlenen sichere Räume in unserer Kirchengemeinde zu bieten.“
Mit der erfolgreich abgeschlossenen Schulungsreihe erfüllt die Evangelische Kirchengemeinde Neuenkirchen-Wettringen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben der Evangelischen Kirche von Westfalen, sondern unterstreicht zugleich ihren Anspruch, Verantwortung aktiv wahrzunehmen. Prävention wird dabei nicht als einmalige Maßnahme verstanden, sondern als dauerhafte Aufgabe, die von allen Mitarbeitenden getragen wird. So soll die Kirchengemeinde ein Ort bleiben, an dem Menschen jeden Alters Vertrauen, Gemeinschaft und Glauben in einem sicheren Umfeld erleben können.
Text: Sönke Delarue