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Eine Entscheidung, die Leben retten kann - Informationen zur Organspende beim Männerfrühstück in Ibbenbüren

Organspende ist ein Thema, das polarisiert und Menschen nicht kaltlässt. Während des 24. Männerfrühstücks der evangelischen Kirchengemeinde Ibbenbüren ließen sich die Teilnehmer am 8. März 2025 über rechtliche Grundlagen und praktische Abläufe informieren.

Dr. Clemens Knappmann, transplantationsbeauftragter Arzt und Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Klinikum Ibbenbüren, hielt im evangelischen Gemeindehaus Blick.punkt unter dem Motto „Leben schenken!“ ein leidenschaftliches Plädoyer für die Organspende.

Deutschland liegt in der Organspende-Statistik europaweit auf einem hinteren Platz. Aufgrund des im Jahr 2012 aufgedeckten Organspendenskandal durch gefälschte Wartelisten sei viel Vertrauen verlorengegangen, gab der Referent zu. Zudem fehle es an flächendeckender Aufklärung und die hierzulande geltende Entscheidungslösung könnte ein zusätzlicher Grund sein. Länder mit anderen Bestimmungen stehen im Ranking teilweise weiter oben. Gut zu wissen: Wenn eine Person im Ausland verstirbt, so wird sie nach der gesetzlichen Regelung des jeweiligen Landes behandelt, nicht nach der des Heimatlandes. 

Den geistlichen Impuls gab Hartmut Niehues, leitender Pfarrer der katholischen Pfarrei St. Mauritius Ibbenbüren. Gott biete den Menschen eine Perspektive über den Tod hinaus, stellte er fest. Liebe zeige sich in Hingabe und Fürsorge, gegebenenfalls auch durch die Weitergabe von Organen, die einem anderen Menschen das Weiterleben ermöglichen. Die katholische und evangelische Kirche in Deutschland stünden der Organ- und Gewebespende generell positiv gegenüber, stellt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit fest. Beide betonen jedoch, dass niemand zu einer Organspende verpflichtet ist oder dazu gedrängt werden darf. Das Wichtigste sei die Entscheidungsfreiheit, erklärte Niehues. Diese sei bei der Widerspruchslösung seiner Meinung nach nicht von vornherein gegeben.

Dr. Knappmann erläuterte, dass dasKlinikum Ibbenbüren, welches zur Mathias-Stiftung Rheine gehört, ein Entnahmekrankenhaus ist. Es werden also keine Transplantationen durchgeführt. Der Ablauf sei exakt festgelegt und akribisch einzuhalten, betonte Dr. Knappmann. Er legte großen Wert auf die Beschreibung der Todesfeststellung, die die meisten Menschen, insbesondere Angehörige schwerstkranker Menschen, beschäftigt. 

Nach dem irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen eines Patienten beginnt der Wettlauf gegen die Zeit. Es folgen die Meldung an die Deutsche Stiftung Organtransplantation als bundesweite Koordinierungsstelle, das Angehörigengespräch, medizinische Untersuchungen sowie die Übertragung der Daten an die Stiftung Eurotransplant, die anhand medizinischer Parameter die Suche nach geeigneten Empfängern koordiniert. Ist ein Empfänger gefunden, erfolgen Organentnahme, Transport und die Transplantation der Organe. „Dafür stehen nur wenige Stunden zur Verfügung“, unterstrich der Referent. Alle Gespräche und Handlungen würden zudem gründlichst dokumentiert. Ganz wichtig sei zudem der ehrenvolle Umgang mit dem Verstorbenen und die Versorgung des Leichnams. 

Es sei in diesem Prozess für alle Beteiligten äußerst hilfreich, wenn der Patient seine Zustimmung oder Ablehnung schriftlich niederlegt, diese Entscheidung, beispielsweise in einem Organspendeausweis, bei sich trägt und seine Angehörigen darüber informiert, so Clemens Knappmann. Organspendeausweise sind auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in 29 Sprachen verfügbar. Ein zusätzlicher Eintrag im Organspende-Register (www.organspende-info.de/organspende-register/) sei eine sinnvolle Ergänzung. 

Es entspann sich eine lange Diskussion um die sichere Feststellung des Todes, ethische Werte und Eingriffe des Staates in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. „Einem anderen Menschen sein Herz zu geben, ist zutiefst christlich“, so Hartmut Niehues. 

Bericht: Brigitte Striehn. 

 

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