Wiedereintrittsstelle

Kircheneintrittstelle im Evangelischen Kirchenkreis Tecklenburg

Möglichkeiten zum unkomplizierten und unbürokratischen (Wieder-) Eintritt in die Evangelische Kirche:

Sie sind getauft und waren vor Ihrem Austritt evangelisch

Dann können Sie im Rahmen eines seelsorgerlichen Gesprächs in der Wiedereintrittsstelle sofort in die Kirchengemeinde Ihres Wohnorts oder in eine andere Kirchengemeinde in Westfalen aufgenommen werden. Wenn Sie außerhalb Westfalens leben, können Sie in der Wiedereintrittsstelle auch in eine Kirchengemeinde in der Landeskirche Ihres Wohnorts aufgenommen werden.
Vereinbaren Sie für das Aufnahmegespräch kurzfristig einen Termin in der Wiedereintrittsstelle. Bringen Sie zu diesem Termin bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und nach Möglichkeit auch Ihre Taufbescheinigung aus dem Familienstammbuch sowie Ihre Austrittserklärung mit.
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenfrei. Mit Ihrem Eintritt werden Sie aber möglicherweise kirchensteuerpflichtig.

Sie sind noch nicht getauft und haben bislang keiner Kirche angehört

Dann werden Sie nach geeigneter Taufvorbereitung durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an die zuständige Pfarrerin bzw. den zuständigen Pfarrer der Kirchengemeinde ihres Wohnorts. Bei der Kontaktaufnahme sind wir Ihnen gern behilflich.

Sie sind getauft und waren vor Ihrem Austritt katholisch

Dann können Sie nach geeigneter Vorbereitung in die evangelische Kirche aufgenommen werden. Da wir die Taufe der katholischen Kirche grundsätzlich als gültig anerkennen, werden Sie nicht erneut getauft.
Weitere Einzelheiten können im Gespräch geklärt werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin in der Wiedereintrittsstelle.

Sie sind getauft und waren vor Ihrem Austritt katholisch

Sie sind getauft und waren vor Ihrem Austritt katholisch

Dann können Sie nach geeigneter Vorbereitung in die evangelische Kirche aufgenommen werden. Da die Taufe der meisten christlichen Kirchen von der evangelischen Kirche anerkannt wird (so im Falle vieler evangelischer Freikirchen, der altkatholischen Kirche und orthodoxer Kirchen), werden Sie wahrscheinlich nicht erneut getauft werden.
Die genauen Voraussetzungen für einen Eintritt können in einem Beratungsgespräch in der Wiedereintrittsstelle oder telefonisch geklärt werden. Sie können uns auch gern eine E-Mail schicken.

Welche Vorteile genießen Mitglieder der evangelischen Kirche?  Als Mitglied der evangelischen Kirche...

... können Sie bei Taufen Patin oder Pate werden.

... haben Sie Anspruch auf professionelle Seelsorge.

... können Sie sich kirchlich trauen lassen.

... werden Sie im Todesfall kirchlich bestattet und Ihre Angehörigen werden seelsorgerlich begleitet.

... sind Sie zugleich Mitglied einer Kirchengemeinde, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Evangelischen Kirche in Deutschland und der weltweiten Christenheit.

... haben Sie das kirchliche Wahlrecht: Sie können bei der Wahl Ihrer Gemeindeleitung (Presbyterium) mit wählen oder sogar selbst für dieses Amt kandidieren.

... können Sie bei Arbeitgebern eine Stelle finden, die die Kirchenmitgliedschaft voraussetzen.

... haben Sie vielfältige Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren.

... können Sie viele kirchliche Angebote nutzen (Jugend-, Erwachsenen-, Senioren-, Bildungs- und Kulturangebote).

Ihr Ansprechpartner:
Friedrich Altekrüger

 Friedrich  Altekrüger

Pfarrer

Schultebeyringstraße 1
49525 Lengerich

Telefon: 05481/847236

Kontakt per E-Mail

Ihr Ansprechpartner:
André Ost

 André  Ost

Superintendent
Kirchenkreis Tecklenburg

Sonnenwinkel 1
49545 Tecklenburg

Telefon: 05482-68-381

Kontakt per E-Mail