In seinem Superintendentenbericht rief André Ost die Synodalen angesichts großer Herausforderungen dazu auf, sich in aktuelle gesellschaftliche Debatten einzubringen und mutig Antwort zu geben. Kirche sei ein Demokratieträger. „Auch eine kleiner werdende Kirche ist auf eine breite Mitwirkungsbasis angewiesen“, unterstrich Ost in seinem Bericht.
Resolution für Demokratie, Toleranz und Vielfalt
Für dieses Anliegen macht sich auch der Ausschuss für gesellschaftliche Verantwortung (AgV) im Kirchenkreis Tecklenburg stark: Er legte der Synode eine Resolution für Demokratie, Toleranz und Vielfalt vor. Darin werden alle Menschen in Kirchen, Vereinen, Verbänden und Organisationen dazu aufgerufen, menschenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Worten und Taten zu widersprechen. Der Appell des Ausschusses: „Zum Einsatz für eine plurale Demokratie gehört, dass wir Vielfalt leben und aushalten. Es liegt an unser aller Verantwortung, an der Stärkung der Demokratie mitzuwirken und für ein friedliches Miteinander einzutreten!“ Die Synode stellte sich einstimmig hinter die Resolution.
Zukunftswerkstatt
Da die geltenden Grundsätze der Finanzverteilung für den kreiskirchlichen Haushalt 2025 auslaufen, müssen diese von der Synode neu beschlossen werden. Die Kreissynode votierte für die Verlängerung der geltenden Finanzverteilung um ein weiteres Jahr bis 2026. Die Synode gewinnt dadurch Zeit für die Durchführung einer einjährigen Zukunftswerkstatt als Strategieprozess. Eröffnet wurde die Zukunftswerkstatt am Synodentag mit einem Diskussionsimpuls von Dr. Hubertus von Stein (Beratungsfirma xpand). Der Kirchenkreis Tecklenburg wird sich bis zur Sommersynode 2025 mit Zukunftsfragen wie „Was macht das Profil des Kirchenkreises aus? Was wollen wir zukünftig stärken? Was müssen wir reduzieren oder lassen?“ befassen. Zu verschiedenen Fragestellungen kamen die Synodalen miteinander in ein lebhaftes Gespräch.
Wahlen
Die Synodalen wählten für die neue Synodalperiode von vier Jahren (2024-2028) in offener Abstimmung einstimmig die kreiskirchlichen Ausschüsse, Synodalbeauftragungen und Abgeordnete der Landessynode. Der Finanz- und Planungsausschuss, der Leitungsausschuss Kindertagesstättenverbund, das Kuratorium Förderschule in der Widum, der Ausschuss Theologie und Gemeinde, der Pädagogische Ausschuss und der Ausschuss für Weltverantwortung wurden durch die Wahlen neu besetzt. Die Neubesetzung des Jugendausschusses und Nominierungsausschusses folgt später. Als Abgeordnete für die Landessynode wählte die Synode einstimmig als Theologisches Mitglied Pfarrer Björn Thiel (Tecklenburg), als Stellvertretung Pfarrerin Dörthe Philipps (Ladbergen). Als 1. Nichttheologisches Mitglied wurde Niklas Tüpker (Westerkappeln), als Stellvertretung Ute Miensopust (Lengerich) berufen. Als 2. Nichttheologisches Mitglied votierten die Synodalen für Volker Beernink (Westerkappeln) und als Stellvertretung für Joachim Schulz (Rheine). Weiteres Mitglied für die Landessynode ist Superintendent André Ost. Insgesamt ist der Ev. Kirchenkreis Tecklenburg mit vier Abgeordneten in der Landessynode vertreten. Die Anzahl der zu entsendenden Abgeordneten für die Landessynode orientiert sich an der Mitgliederzahl der jeweiligen Kirchenkreise.
Prüfauftrag: Zukünftige Strategie der Kitaarbeit
Der Verbund der Kindertageseinrichtungen im Kirchenkreis Tecklenburg mit seinen 27 Ein-richtungen wurde 2023 15 Jahre alt. Während die Anzahl der Kitas nahezu gleichgeblieben ist, ereignete sich hinsichtlich der Mitarbeitendenzahl, der Gruppenstärke und des Haushaltsvolumens in den letzten Jahren ein deutliches Wachstum. Dem steht allerdings eine finanzielle Nichtauskömmlichkeit aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) gegenüber. Allein das laufende Kindergartenjahr „reißt ein gewaltiges Haushaltsloch von fast einer halben Million Euro in die kirchlichen Finanzen“, berichtete André Ost. Die Kreissynode hat in Zusammenarbeit mit den beiden Nachbarkirchenkreisen Münster und Steinfurt-Coesfeld-Borken ein Beratungsinstitut damit beauftragt, einen Prüfauftrag für eine zukunftsfähige Strategie für die Kindertagesstättenarbeit durchzuführen. Bereits im Frühjahr beantragte der Kirchenkreis Tecklenburg beim Kreis Steinfurt und den Kommunen angesichts der schwierigen Finanzlage, alle Trägeranteile zum Kindergartenjahr 2024/25 erstattet zu bekommen. „Bezüglich einer zukünftigen Strategie der Kitaarbeit sieht die Prüfungskommission drei Optionen“, so Dr. Jörn Suermann von der Beratungsfirma 2Denare: der Beibehalt der jetzigen Situation, die Bildung eines gemeinsamen Träger-Verbundes für alle drei Kirchenkreise oder die Abgabe der Trägerschaft des Verbunds an andere kirchliche Träger, wie etwa die Diakonie.
Sachstandsbericht Arbeitsstelle Sexualisierte Gewalt
Viola Langenberger, Präventionskraft für den Bereich Sexualisierte Gewalt im Kirchenkreis Tecklenburg, informierte die Synodalen über den Stand der Entwicklung im Arbeitsfeld Prävention Sexualisierte Gewalt. Sie ist in der Arbeitsstelle Prävention der Kirchenkreise Münster und Tecklenburg tätig. Bereits seit 2018 befasst sich eine kreiskirchliche AG intensiv mit den Themen Sexualisierte Gewalt, Sensibilisierung, Prävention und Schutzkonzepterstellung. Die Multiplikatorin des Kirchenkreises, Ingrid Klammann, schulte die Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und Einrichtungen, um zu erreichen, dass der Schutz vor sexualisierter Gewalt überall im Kirchenkreis zur Selbstverständlichkeit wird. Das Kirchengesetz zum Schutz vor Sexualisierter Gewalt (KGSsS) verpflichtet sämtliche Körperschaften innerhalb der EKvW bis 2024 ein Schutzkonzept für den eigenen Zuständigkeitsbereich zu entwickeln. Die Kreissynode sprach sich in einer einstimmigen Abstimmung für das modulare Schutzkonzept zur Prävention von und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis Tecklenburg aus.
Kriterien für die Vergabe von Mitteln aus dem Klimaschutzfonds
Heinz-Jakob Thyßen, Synodalbeauftragter für Umweltfragen des Kirchenkreises, informierte die Synodalen über die Situation der Personalausstattung im Bereich Klimaschutz im Gestaltungsraum. Die Synoden aller drei Kirchenkreise hatten vor zwei Jahren beschlossen, zwei Klimaschutz-beauftragte einzustellen. Martin Bußkamp ist seit Anfang 2024 als Klimamanager beim Verband der drei Kirchenkreise im Münsterland (Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg) tätig. Orientiert am Klimaschutzplan der EKvW erstellt er Klimaschutzkonzepte mit und für die Gemeinden vor Ort. Der Klimabeirat, ein Fachgremium, das auf Ebene des Gestaltungsraums arbeitet, legte für die Synode einen Kriterienkatalog für die Vergabe von Fördermitteln aus dem kreiskirchlichen Klimafonds vor. Im Klimafonds werden die Mittel angespart, die aus den jährlichen Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 4 % für Klimaschutzmaßnahmen reserviert sind.
Stellen für das Klimamanagement
Die Sommersynoden im Gestaltungsraum hatten 2022 beschlossen, zwei Personen im Klimamanagement für insgesamt fünf Jahre anzustellen, um der Erreichung der Klimaziele gerecht zu werden. Voraussetzung dafür sollte in den ersten beiden Jahren die 70%-ige Förderung der Personalkosten durch ein Förderprogramm des Bundes und in den drei Folgejahren eine Förderung in Höhe von 40 % der Personalkosten sein. Für den Fall einer ausbleibenden Förderung beschloss die Kreissynode jetzt mehrheitlich, die Mittel für zwei Personen im Klimamanagement auf Gestaltungsraumebene für die Dauer von zunächst zwei Jahren, mit der Option auf Verlängerung um weitere drei Jahre, gänzlich aus dem Klimaschutzfonds zu finanzieren. Die Kosten werden zu gleichen Teilen von den drei Kirchenkreisen getragen.
Bericht: Christine Fernkorn