Die Synode beginnt um 8.30 Uhr mit einem Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Stadtkirche Lengerich. Die Predigt wird Pfarrer Andreas Finke, Ibbenbüren, halten. Danach wird die Synodentagung im Gemeindehaus fortgesetzt. Um 10 Uhr wird Superintendent André Ost die Synode offiziell eröffnen. Die Veranstaltung dauert voraussichtlich bis 18.00 Uhr.
Zur Eröffnung der Synode wird Superintendent André Ost den Superintendenten-Bericht vortragen und zur Diskussion stellen. Bürgermeister Wilhelm Möhrke (Lengerich), Oberkirchenrätin und Ortsdezernentin Katrin Göckenjan-Wessel, Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) und Superintendentin Susanne Falcke (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) werden Grußworte an die Synode richten. Auf der Agenda der Kreissynode finden sich neben den Berichten aus den Gemeinden wichtige Zukunftsthemen.
Wahlen
Neu zu besetzen ist die Vertretungsposition eines stellvertretenden theologischen Mitglieds im Kreissynodalvorstand (KSV). Zusätzlich ist die Position eines stellvertretenden nicht-theologischen Mitglieds neu zu wählen. Darüber hinaus ist die Position des/der stellvertretenden Synodalassessors/in ab dem 1. August 2025 zu besetzen und steht zur Wahl. Für den Finanz- und Planungsausschuss wählt die Synode eine neu zu besetzende Position für den 1. Oktober 2025.
Eröffnungsbilanz des Kirchenkreises Tecklenburg auf den 1. Januar 2020
Heike Berling-Hank, Fachbereichsleiterin Haushalt / Finanzen / Friedhof im Kreiskirchenamt Münsterland/Tecklenburger Land, berichtet der Synode über die Eröffnungsbilanz des Kirchenkreises auf den 1. Januar 2020. Der Synode wird die Beschlussfassung für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 in der Fassung vom 13.05.2025 des Evangelischen Kirchenkreises Tecklenburg mit einer Bilanzsumme in Höhe von jeweils 39.184.400,29 EUR in Aktiva und Passiva und einem positiven Bilanzergebnis in Höhe von 741.122,15 EUR empfohlen.
Zukunftswerkstatt
Vor dem Hintergrund der sinkenden Mitgliederzahlen und damit zurückgehenden Kirchen-steuereinnahmen setzte der Kirchenkreis ab September 2024 eine „Zukunftswerkstatt“ ein. Sie sollte ursprünglich bereits zur diesjährigen Sommersynode am 30. Juni beschlussreife Vorschläge präsentieren. Der Kreissynodalvorstand sah sich jedoch noch nicht in der Lage, mit einem abgestimmten Vorschlag vor die Synode zu treten. Die Zukunftswerkstatt hatte zunächst in zwei getrennten Teams einerseits Zukunftsszenarien für die inhaltliche Schwerpunktsetzung der kreiskirchlichen Arbeit entwickelt und andererseits konkrete Einsparnotwendigkeiten ermittelt. Laut den ersten Ergebnissen muss der kreiskirchliche Haushalt im Verhältnis zu den gegenwärtig zur Verfügung stehenden Finanzmitteln mit einem „Einsparungsdruck“ von 3 bis 3,5 Millionen € im Jahr 2032 rechnen. Derzeit befragt der Kirchenkreis in einer digitalen Umfrage die Presbyterien der 17 Kirchengemeinden sowie die synodalen Ausschüsse und Arbeitskreise. Sie sollen bis Ende September 2025 ihre Einschätzung zur Bedeutung und Zukunftsfähigkeit der synodalen Arbeitsfelder abgeben. Zu den kreiskirchlichen Aufgabenfeldern zählen beispielsweise die Kinder- und Jugendarbeit, die Kirchenmusik, die Diakonie sowie der Bildungsbereich und die Öffentlichkeitsarbeit. Nach der Auswertung der Umfrage werden die daraus resultierenden Erkenntnisse in einer Synodalversammlung am 5. November 2025 im Gemeindehaus „Blick.punkt“ in Ibbenbüren vorgestellt. Auf dieser Basis werden dann konkrete Vorschläge für die künftige Finanzverteilung im Kirchenkreis erarbeitet, die entweder bereits auf der Herbstsynode am 8. Dezember 2025 oder spätestens auf einer Sondersynode im Frühjahr 2026 präsentiert werden.
Impulsvortrag „Leiten in fragilen Zeiten“
Im Rahmen des Berichts zur Zukunftswerkstatt wird Dr. Peter Böhlemann, Leiter des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung der EKvW, einen Vortrag zum Thema „Leiten in fragilen Zeiten“ halten. Im Institut ist er für das Handlungsfeld Gemeindeaufbau und -entwicklung zuständig. Der Theologe veröffentlichte zahlreiche Publikationen zu Geistlicher Leitung, Kirchenentwicklung, neutestamentlicher Theologie, dem Pfarrbild und neuer geistlicher Musik und wird mit seinem Vortrag wichtige Impulse setzen.
Urkundenübergabe: Klimaschutz-Aktion Stadtradeln 2025
Unter dem Motto „Kirche fährt Rad – Wir sind dabei ab Mai“ beteiligten sich in diesem Jahr erstmals die drei Ev. Kirchenkreise im Münsterland (Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg) gemeinsam am Stadtradeln. Martin Bußkamp, Klimamanager im Ev. Kreiskirchenamt Münsterland/Tecklenburger Land, wird gemeinsam mit dem Synodalbeauftragten für Umwelt, Heinz-Jakob Thyßen, die Urkunden an die Kirchengemeinden übergeben, die mitgeradelt sind. Damit setzen die Gemeinden ein starkes Zeichen für die Bewahrung der Schöpfung und hatten - nicht zuletzt - Spaß am gemeinsamen Radeln. Das Stadtradeln fand im Kreis Steinfurt vom 29. Mai bis 18. Juni 2025 statt.
Sachstandsbericht der Arbeitsstelle Prävention Sexualisierte Gewalt im Kirchenkreis Tecklenburg
Viola Langenberger, Präventionsfachkraft für den Bereich Sexualisierte Gewalt, wird der Synode über den Stand der Entwicklung in ihrem Arbeitsfeld berichten. Sie ist gemeinsam mit Ingrid Klammann (Multiplikatorin für Präventionsschulungen) in der Arbeitsstelle Prävention der Ev. Kirchenkreise Münster und Tecklenburg tätig. - Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) macht die Präventionsarbeit zu einer dauerhaften Pflichtaufgabe. Aktuell hält der Kirchenkreis Tecklenburg dafür Stellenanteile von je einer halben Personalstelle für eine Multiplikatorin und eine Präventionsfachkraft vor. Gemeindepädagogin Ingrid Klammann ist seit dem 1. Januar 2020 als zertifizierte Multiplikatorin für die Durchführung der Präventionsschulungen nach dem EKD-weiten Standard „Hinschauen–Helfen-Handeln“ verantwortlich. Die Finanzierung beider Stellenanteile erfolgt aus Haushaltsmitteln des Kirchenkreises. Die Stelle von Ingrid Klammann als Multiplikatorin ist aktuell befristet bis zum 31. Dezember 2025. Gemeindepädagogin Viola Langenberger wurde zum 1. Januar 2022 für die Dauer von drei Jahren damit beauftragt, die Gemeinden und synodalen Dienste als Präventionsfachkraft bei der Entwicklung der Schutzkonzepte nach den Vorgaben des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt KGSsG zu beraten und zu begleiten. Die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2024 befristete Beauftragung wurde in beiden Kirchenkreisen um ein Jahr verlängert und ist somit aktuell befristet bis zum 31. Dezember 2025. Im Beschlussvorschlag heißt es: „Um die Fortführung der Präventionsarbeit und der Präventionsschulungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben in den Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises verlässlich sicherzustellen, werden die Stellenanteile der Präventionsfachkraft und der Multiplikatorin im Umfang von jeweils einer halben Personalstelle um zwei Jahre bis einschließlich 31. Dezember 2027 verlängert.“ Ein weiterer Beschlussvorschlag beauftragt die Arbeitsgemeinschaft Prävention, zu prüfen, in welchem Umfang für die Umsetzung des Präventionsauftrages als dauerhafte Regelaufgabe personelle Ressourcen erforderlich sind und im Rahmen welcher Kooperationsstrukturen diese ggf. bereitgestellt werden könnten. Das Ergebnis der Prüfung soll bis zur Sommersynode 2026 zur Beratung vorgelegt werden. Der Synode wird darüber hinaus der Baustein „Leitlinien zur sexuellen Bildung“ als Baustein des synodalen Schutzkonzepts gemäß KGSsG zur Beschlussfassung vorgelegt.