Unsere aktuellen Nachrichten auf einen Blick

Kreissynode Tecklenburg befasste sich unter anderem mit Schutzkonzept Sexualisierte Gewalt und der Hauptvorlage

Die Kreissynode Tecklenburg hatte am 1. Juli in Ladbergen eine komplexe Tagesordnung zu bearbeiten. Die 90 Synodalen befassten sich vormittags mit einem Schutzkonzept Sexualisierte Gewalt. Nachmittags standen die Hauptvorlage „Kirche und Migration“ sowie Beschlüsse zu den Stellungnahmeverfahren der Landeskirche und anderen Themen auf der Agenda.

Eröffnet wurde die Synode mit einem Gottesdienst in der Ev. Kirche in Ladbergen, in dem Pfarrer Dr. Jean Gottfried Mutombo, Regionalpfarrer der MÖWe (Amt für Mission, Ökumene und Weltmission) die Predigt hielt.

Mehr Kooperation zwischen den Gemeinden

Bürgermeister Udo Decker-König, Ladbergen, hob in seinem Grußwort an die Synodalen das gute Miteinander der Kommunalgemeinde mit der örtlichen Kirchengemeinde hervor „In die Bildung der nachbarschaftlichen Kooperationsräume ist Bewegung gekommen“, stellte Oberkirchenrätin Petra Wallmann (EKvW) in ihrem Grußwort fest. Kirchliches Leben werde auf Dauer nur Zukunft haben, wenn zwischen den Gemeinden kooperiert werde. Dafür seien jetzt im Kirchenkreis erste Schritte gegangen worden. „Trotzdem wird es in einigen Jahren schwierig werden, die frei werdenden Pfarrstellen neu zu besetzen“, berichtete Petra Wallmann. Sie geht im Frühjahr 2020 in den Ruhestand und nahm zum letzten Mal an der Kreissynode Tecklenburg teil.

Kreissynode Tecklenburg verabschiedet Schutzkonzept Sexualisierte Gewalt

Im Rahmen der Sommersynode 2018 haben sich die Synodalen bereits mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs auseinandergesetzt. Eine Arbeitsgemeinschaft unter Vorsitz von Pfarrerin Dr. Britta Jüngst erhielt den Auftrag, Bausteine für ein Schutzkonzept zusammenzutragen. Auf der diesjährigen Synode stellte sie den Synodalen das Konzept vor. Mit dem einstimmig gefassten Beschluss verpflichtet sich der Kirchenkreis dazu, für einen wirksamen Schutz vor allen Formen der Gewalt, insbesondere vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, einzusetzen und auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hinzuwirken. Selbstverpflichtungserklärungen für alle Arbeitsverträge werden im Kirchenkreis auf Grundlage dieses Beschlusses zum Standard erhoben. Der nächste Schritt wird die Entwicklung eines Präventionskonzepts sein, um alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Kirchenkreis durch Schulungen zu sensibilisieren. „Die Evangelische Kirche wirkt zwar liberaler und offener als die katholische Kirche“, sagte Britta Jüngst vor der Synode, das heißt jedoch nicht, dass es hier keinen Missbrauch gibt“.

Synodale sprechen sich für eine gerechte Teilhabe von Migranten aus

Migration und Flüchtlingsarbeit spielen im Kirchenkreis Tecklenburg eine wichtige Rolle. Viele Gemeinden, Gruppen und Initiativen engagieren sich und unterstützen ausländische Mitbürger im Alltag. „Ich möchte Ihnen Geschmack machen, in den Kirchengemeinden mit der Hauptvorlage der EKvW zum Thema Kirche und Migration zu arbeiten“ appellierte Pfarrer i.R. Reiner Ströver, Synodalbeauftragter für Flüchtlingsarbeit im Kirchenkreis, an die Synodalen. In einem einstimmig gefassten Beschluss bei drei Enthaltungen unterstützten die Synodalen unter anderem einen Antrag an die Bezirksregierung Münster, für die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Ibbenbüren einen Beirat einzurichten.

Kirchenparlament beschließt die Änderung der Kreissatzung des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg

Um den Betriebsübergang von der eigenständigen zur zukünftigen gemeinsamen Verwaltung der drei ev. Kirchenkreise Tecklenburg, Münster und Steinfurt-Coesfeld-Borken rechtzeitig auf den Weg zu bringen, wurde die Kreissatzung des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg geändert. Die geplante Fusion der drei kreiskirchlichen Verwaltungen ist für den 1. Januar 2020 terminiert. In diesem Zuge wird das eigenständige Kreiskirchenamt, das derzeit in Lengerich seinen Sitz hat, aufgelöst, die Verwaltungsgeschäfte werden auf den Verband der drei Kirchenkreise übertragen.

Prozess des Zusammenwachsens der drei Verwaltungen

Marlies Beckemeyer, die stellvertretende Leiterin der zukünftigen gemeinsamen Verwaltung, stellte den Synodalen den Prozess des Zusammenwachsens der drei Verwaltungen vor. Der Bezug des neuen Verwaltungsgebäudes am Coesfelder Kreuz in Münster ist für den Spätsommer 2020 geplant.

Kreissynode Tecklenburg beschließt Zuschuss für den Bau des neuen Gemeindehauses der Ev. Kirchengemeinde Lengerich in Höhe von 1 Mio. €

Das Martin-Luther-Haus, Gemeindehaus der Ev. Kirchengemeinde Lengerich, ist in die Jahre gekommen. Mehrere Gutachten belegen einen großen Sanierungsstau. Das Baureferat der Landeskirche empfiehlt den Neubau eines kompakteren Gemeindehauses statt der Sanierung der bestehenden Bausubstanz. Durch den bevorstehenden Auszug der kreiskirchlichen Verwaltung stellt sich die Frage der Nachnutzung des gesamten Gebäudekomplexes. Die Kreissynode beschloss die Bezuschussung eines Gemeindehausneubaus aus der Finanzgemeinschaft des Kirchenkreises einstimmig bei acht Enthaltungen in Höhe von maximal 1,0 Mio. €.

Stellungnahmeverfahren zu landeskirchlichen Gesetzesvorhaben

Die Kreissynode war darüber hinaus mit einigen Stellungnahmen zu landeskirchlichen Gesetzesvorhaben befasst, über die im November die Landessynode entscheiden wird. Zu dem Entwurf eines neuen Pfarrstellenbesetzungsgesetzes gab es überwiegend Zustimmung. Die vorgesehene Befristung von Pfarrstellen im funktionalen Dienst auf acht Jahre wurde allerdings kritisch gesehen.

Kirchliche Trauungen sollen nach einem Vorschlag der Landeskirche allen Paaren ermöglicht werden, die nach deutschem Recht eine Ehe eingegangen sind. Damit sollen zukünftig auch gleichgeschlechtliche Paare getraut werden können. Auch dazu erteilte die Synode ihre Zustimmung.                               

Schließlich wurde auch die Vorlage zum Abendmahl einstimmig angenommen. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass jetzt allen Getauften, somit auch Kindern, die Teilnahme am Heiligen Abendmahl ermöglicht wird. Zur Feier des Abendmahls wird sowohl Wein als auch Traubensaft gleichwertig zugelassen.

 

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